Klarheit für Ihr Trinkwasser.

In wenigen Schritten erhalten Sie eine erste Orientierung zu Untersuchungspflichten, möglichen nächsten Schritten und Fragen rund um Ihre Trinkwasserinstallation.

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  • Woher kommt mein
    Trinkwasser?
  • Ist mein
    Trinkwasser
    hygienisch sicher?
  • Was bedeutet
    technischer
    Maßnahmenwert?
  • Besteht für mein
    Gebäude eine
    Untersuchungspflicht?
  • Was tun bei einem
    Legionellenbefund?
  • Wie ordne ich
    Untersuchungs-
    ergebnisse
    ein?
  • Wer ist als
    Betreiber
    verantwortlich?
  • Welche nächsten
    Schritte
    sind
    sinnvoll?
  • Wie sicher ist
    meine Installation?
  • Wann ist eine
    Risikoabschätzung
    erforderlich?
  • Wie hoch ist mein
    Handlungsbedarf?
  • Was muss ich jetzt
    veranlassen?
  • Welche Fristen
    sind zu beachten?
  • Wie oft muss
    untersucht werden?
  • Wer darf
    Trinkwasserproben
    nehmen?
  • Wie warm muss das
    Warmwasser sein?
  • Muss das
    Gesundheitsamt
    informiert werden?

So funktioniert’s

  1. Fragen beantworten

    Wählen Sie Ihr Thema und beantworten Sie wenige Fragen zu Ihrem Gebäude, Befund oder Ihrer Trinkwasserinstallation.

  2. Ergebnis erhalten

    Sie erhalten sofort eine verständliche erste Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben.

  3. Handeln

    Sie sehen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und können bei Bedarf Untersuchung oder Fachberatung anfragen.

Wenn Trinkwasser zum Problem wird, trägt der Betreiber die Verantwortung.

Ob Eigentümer, Betreiber oder Verwaltung, gesetzliche Anforderungen rund um Trinkwasser und Legionellen können schnell konkreten Handlungsbedarf auslösen. Der Check hilft Ihnen, frühzeitig einzuordnen, was für Ihr Gebäude relevant ist.

  • Wohngebäude

    Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen und vermietete Wohngebäude.

  • Beherbergung

    Hotels, Pensionen, Boardinghäuser und ähnliche Betriebe.

  • Gewerbe & Arbeitsstätten

    Büro, Produktion, Handel, Gastronomie und weitere Betriebe.

  • Sport, Fitness & Wellness

    Fitnessstudios, Sportstätten, Spa- und Wellnessbereiche.

  • Gesundheit & Pflege

    Pflegeeinrichtungen, medizinische Einrichtungen und vergleichbare Nutzungen.

  • Öffentliche Einrichtungen

    Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude und weitere öffentliche Einrichtungen.

Häufige Fragen

Was sind Legionellen?

Legionellen sind natürlich vorkommende Wasserbakterien und können in geringen Mengen auch ins Trinkwasser gelangen. Planungs-, Bau- oder Betriebsfehler können ihre Vermehrung in der Trinkwasserinstallation begünstigen. Wer legionellenhaltige feine Wassertröpfchen einatmet, kann an einer schweren, auch lebensbedrohlichen Lungenentzündung erkranken. Mehr zu Legionellen.

Was bedeutet bestimmungsgemäßer Betrieb?

Die Trinkwasserinstallation muss so genutzt und instand gehalten werden, wie es für ihren sicheren Betrieb vorgesehen ist. Dazu gehören regelmäßiger Wasseraustausch an allen Entnahmestellen, die erforderlichen Kalt- und Warmwassertemperaturen sowie Funktionskontrollen und Wartung. Für selten genutzte Bereiche und Leerstand braucht es ein passendes Betriebskonzept. Mehr zum bestimmungsgemäßen Betrieb.

Wann besteht eine Untersuchungspflicht auf Legionellen?

Entscheidend sind die Nutzung des Gebäudes, die Trinkwassererwärmung und Duschen oder andere Einrichtungen zur Wasservernebelung. Die Voraussetzungen müssen gemeinsam betrachtet werden. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der regelmäßigen Pflicht nach § 31 TrinkwV ausgenommen. Der Pflicht-Check bietet eine erste Orientierung.

Was bedeutet der technische Maßnahmenwert?

Für Legionellen gilt ein technischer Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten je 100 Milliliter Wasser (KBE/100 ml). Ab diesem Wert muss der Betreiber unverzüglich handeln, die Ursachen klären lassen und eine schriftliche Risikoabschätzung veranlassen. Mehr zum Maßnahmenwert.

Bei anderen Bakterien gelten eigene Grenzwerte. E. coli und intestinale Enterokokken dürfen in 100 ml Trinkwasser nicht nachweisbar sein. Mehr zu anderen Bakterien und Grenzwerten.

Was ist eine Risikoabschätzung?

Bei einem Legionellenbefund ab 100 KBE/100 ml muss der Betreiber nach § 51 TrinkwV unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung veranlassen. Fachleute bewerten Laborbefunde, Anlagenaufbau, Betrieb und Nutzung vor Ort. Sie ermitteln die Gesundheitsgefahren und leiten geeignete Schutzmaßnahmen ab.

Diese Pflicht gilt unmittelbar. Ergriffene Schutzmaßnahmen sind dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen. Die Risikoabschätzung ist ihm auf Verlangen vorzulegen. Mehr zur Risikoabschätzung.

Ist der digitale Trinkwassercheck kostenlos?

Ja. Der digitale Check und die erste Einordnung sind kostenlos und verpflichten Sie zu keiner Beauftragung. Sie entscheiden selbst, ob Sie anschließend eine Untersuchung oder Beratung beauftragen und welchen Anbieter Sie wählen. Eine solche Beauftragung erfolgt separat und nur auf Ihren Wunsch.

Ist das Ergebnis des Checks rechtsverbindlich?

Nein. Der Check bietet eine erste Orientierung auf Grundlage Ihrer Antworten. Er ersetzt keine objektbezogene Fachprüfung oder individuelle Rechtsberatung.

Mehr Wissen rund ums Trinkwasser

Sie möchten Ihre Anlage genauer prüfen lassen?

beproba unterstützt rund um Ihre Trinkwasserinstallation, von der technischen Bestandsaufnahme und Probenahmeplanung über die Einordnung auffälliger Befunde bis zur Risikoabschätzung und Entwicklung geeigneter Maßnahmen.